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   VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945   

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VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945 (https://dejure.org/2019,44522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945 (https://dejure.org/2019,44522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. November 2019 - AN 4 K 18.01945 (https://dejure.org/2019,44522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 21; GVG § 17 Abs. 2 S. 1
    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

  • rewis.io

    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO besteht daher als Präjudizinteresse, wenn die Feststellung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Amtshaftung nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB erheblich ist, ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (vgl. OVG Münster, B.v. 23.1.2003 - 13 A 4859/00 - NVwZ-RR 2003, 696; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 116).

    machte, nicht davon auszugehen, dass ein Amtshaftungsprozess überhaupt ernsthaft zu erwarten ist oder gar Erfolg haben könnte (vgl. auch OVG Münster, B.v. 23.1.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ferner kann auch die Art eines mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27; B.v. 4.2.2005 - 2 BvR 308/04 - NJW 2005, 1637; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Sie kann das Gericht in der Entscheidungsfindung auch nicht auf die Prüfung bestimmter Rechtsgrundlagen festlegen (vgl. BVerwG, U.v. 13.7.2000 - 2 C 34/99 - BVerwGE 111, 318).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Erforderlichenfalls ist zur Auslegung auch das Parteivorbringen heranzuziehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.1984 - 8 C 4.82 - BVerwGE 70, 159).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung setzt ein Verschulden voraus und ein Amtshaftungsprozess ist offensichtlich aussichtslos, wenn ein dem Dienstherrn zurechenbares Verschulden des handelnden Bediensteten ausscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - BeckRS 2019, 2231).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Um den Umfang der Rechtskraft bestimmen zu können und abzugrenzen, inwieweit über den Streitgegenstand entscheiden wurde, ist es gerade bei klageabweisenden Urteilen notwendig, die Entscheidungsgründe und den Urteilstatbestand zur Ermittlung des Entscheidungssatzes heranzuziehen (vgl. BVerwG, U.v. 17.9.1963 - 2 C 20.63 - BVerwGE 17, 293; U.v. 20.11.1997 - 5 C 1.96 - BVerwGE 105, 370).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Hierzu zählen vor allem Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - juris; B.v. 25.6.2019 - 6 B 154.18 - BeckRS 2019, 14111).
  • VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092

    Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ein am 15. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht Ansbach gestellter Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (AN 4 E 19.00092), mit dem der Kläger sich gegen die unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung wandte, wurde mit Beschluss vom 24. Januar 2019 abgelehnt.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ferner kann auch die Art eines mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27; B.v. 4.2.2005 - 2 BvR 308/04 - NJW 2005, 1637; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
    Ferner kann auch die Art eines mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27; B.v. 4.2.2005 - 2 BvR 308/04 - NJW 2005, 1637; U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - BVerwGE 160, 169 Rn. 20).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.254

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 15.02.2016 - 6 PKH 1.16

    Divergenz; Entscheidung eines Kollegialgerichts; beabsichtigter

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

  • VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092

    Rechtsweg für kommunalen Benutzungsanspruch

    Mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2018, bei Gericht eingegangen am 5. Oktober 2018, 1ieß der Antragsteller Klage (AN 4 K 18.01945) zum Verwaltungsgericht Ansbach erheben mit dem Antrag festzustellen, dass das Nutzungsverhältnis über den gemeindlichen Holzlagerplatz (Fl.-Nr. ..., Gemarkung ...*) nicht durch die Kündigung der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2017 beendet worden ist.

    Die Antragsgegnerin erwiderte in der Hauptsache (AN 4 K 18.01945), dass die Klage schon unzulässig sei, da das Amtsgericht ... bereits rechtskräftig über denselben Streitgegenstand entschieden habe.

    der Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig zu untersagen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren AN 4 K 18.01945 die Zwangsvollstreckung -insbesondere die Räumung aus dem Urteil des Amtsgerichts ... (Az. ...; Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers* ...: ...*) - zu betreiben und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen.

    Dieser im Verfahren AN 4 K 18.01945 verfolgte Anspruch aus Art. 21 GO werde durch die von der Antragsgegnerin veranlasste Räumung endgültig beseitigt.

    Die negative Feststellungsklage im Verfahren AN 4 K 18.01945 hat daher voraussichtlich keinen Erfolg.

    bb) Auch wenn der Klageantrag im Verfahren AN 4 K 18.01945 nach dem klägerischen Begehren gemäß § 88 VwGO so auszulegen ist, dass die Wiederzulassung zu einem Holzlagerplatz, mithin die Verpflichtung der Antragsgegnerin, einen neuen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, angestrebt wird, bestehen voraussichtlich keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache.

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 4 CE 19.161
    Nach dem gestellten Antrag begehrt der Antragsteller, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO vorläufig zu untersagen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. AN 4 K 18.01945) die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Räumung aus dem Urteil des Amtsgerichts Weißenburg (Az. 2 C 574/17) zu betreiben, und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen.
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